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   BGH, 09.12.1982 - 4 StR 653/82   

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https://dejure.org/1982,720
BGH, 09.12.1982 - 4 StR 653/82 (https://dejure.org/1982,720)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1982 - 4 StR 653/82 (https://dejure.org/1982,720)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1982 - 4 StR 653/82 (https://dejure.org/1982,720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles bei einem Sexualdelikt - Folgen des Fehlens einer Gesamtbetrachtung in den Gründen eines Urteils bezüglich der Anwendung eines Ausnahmestrafrahmens - Vergewaltigung - Minder Schwerer Fall - Tatbild - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1, Abs. 2, § 178 Abs. 1, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 119
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 653/82
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; Urteile vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 - bei Spiegel DAR 1977, 147, vom 16. November 1978 - 4 StR 343/78 -, vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79 - und vom 14. Oktober 1981 - 3 StR 215/81 -).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76

    Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 653/82
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; Urteile vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 - bei Spiegel DAR 1977, 147, vom 16. November 1978 - 4 StR 343/78 -, vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79 - und vom 14. Oktober 1981 - 3 StR 215/81 -).
  • BGH, 14.10.1981 - 3 StR 215/81

    Tatrichterliches Ermessen bei der Annahme eines minder schweren Falles einer

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 653/82
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; Urteile vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 - bei Spiegel DAR 1977, 147, vom 16. November 1978 - 4 StR 343/78 -, vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79 - und vom 14. Oktober 1981 - 3 StR 215/81 -).
  • BGH, 16.11.1978 - 4 StR 343/78

    Fortgesetzte Geldfälschung - Verbreitung falscher 50-Dollar-Noten in Österreich -

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 653/82
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; Urteile vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 - bei Spiegel DAR 1977, 147, vom 16. November 1978 - 4 StR 343/78 -, vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79 - und vom 14. Oktober 1981 - 3 StR 215/81 -).
  • BGH, 10.05.1979 - 4 StR 154/79

    Vorliegen eines minder schweren Falles bei Abweichen des gesamten Tatbildes

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 653/82
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98/99; Urteile vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 - bei Spiegel DAR 1977, 147, vom 16. November 1978 - 4 StR 343/78 -, vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79 - und vom 14. Oktober 1981 - 3 StR 215/81 -).
  • BGH, 12.09.1989 - 1 StR 398/89
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  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 283/89

    Waffe - Pistole - Schußwaffe - Trommelrevolver - Gastrommelrevolver

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  • BGH, 23.11.2000 - 4 StR 460/00

    Schwere räuberische Erpressung; Schwerer Raub mit gefährlichen Werkzeugen;

    Sie hat dann allerdings unter Hinweis auf die erhebliche kriminelle Energie, die der Angeklagte bei der Tatplanung und -durchführung aufgewendet hat, einen minder schweren Fall verneint, ohne in diesem Zusammenhang die erlittene Untersuchungshaft und die stabilen persönlichen Lebensverhältnisse des Angeklagten sowie den Umstand zu erörtern, daß der Angeklagte nicht vorbestraft ist (vgl. BGH NStZ 1983, 119; BGH StV 1993, 245).
  • BGH, 17.05.2010 - 5 StR 130/10

    Strafzumessung (minder schwerer Fall; Würdigung der Persönlichkeit des

    Insbesondere genügen die Erwägungen, mit denen das Landgericht in den Fällen 2 und 4 des Urteils das Vorliegen minder schwerer Fälle nach § 249 Abs. 2 StGB bzw. § 239a Abs. 2 StGB trotz eher atypisch gelagerter Straftaten im Drogenmilieu und einer Reihe gewichtiger Milderungsgründe ausgeschlossen hat, auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 29, 319, 320) nicht den Anforderungen der insoweit vorzunehmenden Gesamtwürdigung (vgl. dazu BGHSt 26, 97, 98 f.; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09

    Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikts: Fehlende Feststellungen zum Vorsatz;

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH NStZ 1983, 119; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.02.1990, Az. 3 Ss 562/89).
  • BGH, 23.03.2010 - 5 StR 88/10

    Strafzumessung; Urteilsgründe (zwingende Erörterung bestimmender

    Die Erwägungen, mit denen das Landgericht das Vorliegen eines minder schweren Falles nach § 250 Abs. 3 StGB ausgeschlossen hat, genügen auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 29, 319, 320) nicht den Anforderungen der insoweit vorzunehmenden Gesamtwürdigung (vgl. dazu BGHSt 26, 97, 98 f.; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119).
  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89

    Gemeinschaftliche Überfälle auf Geldboten mit einer Schreckschusspistole -

    Der knappe Hinweis auf die Art der Tatausführung - "trotz der gezeigten Waffe" sei das Opfer "nur kurz in den Schwitzkasten genommen" worden, "das Gefährdungsrisiko wurde gering gehalten" (UA 23) - läßt nämlich nicht erkennen, ob das Landgericht die erforderliche Gesamtwürdigung unter Einbeziehung der vor und nach der Tat liegenden Umstände vorgenommen hat (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH NStZ 1983, 119; BGHR StGB vor § 1/mF Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1).
  • BGH, 02.08.1989 - 2 StR 310/89

    Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles bei Sexualdelikten -

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1).
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 616/86

    Revision zur Überprüfung einer Strafzumessung

    Die Strafkammer hat die insoweit erforderliche Gesamtbetrachtung (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; 1986, 117; BGH, Urteil vom 7. August 1986 - 4 StR 336/86; Beschluß vom 25. November 1986 - 1 StR 621/86; Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 552/86) vorgenommen und dabei eingehend die bestimmenden Umstände (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) aufgeführt.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86

    Ermessen des Tatrichters im Rahmen der Strafzumessung bei Abwägung von

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 246; 1983, 119; BGH, Urteil vom 7. August 1986 - 4 StR 336/86).
  • OLG Hamm, 17.10.2000 - 3 Ss 992/00

    Anforderungen an die Prüfung eines minder schweren Falles

  • BGH, 24.07.1990 - 1 StR 341/90

    Keine Gesamtwürdigung und Nichtanwendung des in-dubio-pro-reo-Grundsatzes -

  • BayObLG, 13.03.1997 - 4St RR 52/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Ablehnung eines minder schweren Falles

  • BayObLG, 16.03.1994 - 4St RR 19/94
  • BGH, 29.10.1990 - 5 StR 436/90

    Anforderungen an notwendige Gesamtbetrachtung durch Richter - Minder schwerer

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 336/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Begründung der Verneinung eines minder

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